Angaben gemäß § 5 TMG:

Rudek.IMMO

Susanne Rudek

Am Speckfeld 14 A
85221 Dachau

Vertreten durch:

Geschäftsführerin: Susanne Rudek

E-Mail: empfang@rudek.immo
Internet: www.rudek.immo

Aufsichtsbehörde: 
IHK für München und Oberbayern, Max-Josef-Str. 2, 80333 München

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 3170 1119 5

Aktualisiert am 01. Februar 2021

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der rudek.immo

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der rudek.immo (nachfolgend „Makler“) und deren Kunden, Interessenten oder sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.


2. Leistungen des Maklers

(1) Der Makler erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien. Hierzu zählen insbesondere:
– Objektaufnahme, Bewertung und Beratung,
– Organisation und Durchführung von Besichtigungen,
– Nachweis und Vermittlung von Kauf- und Mietgelegenheiten,
– Vorbereitung und Unterstützung bei Kauf- oder Mietvertragsabschlüssen.
(2) Der Makler schuldet keinen garantierten Vermittlungserfolg, sondern das Tätigwerden als Nachweis- bzw. Vermittlungsmakler gemäß § 652 BGB.


3. Pflichten des Kunden / Interessenten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Vermittlung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen, insbesondere zu persönlichen und finanziellen Verhältnissen sowie zur geplanten Nutzung der Immobilie.
(2) Der Kunde hat vereinbarte Termine einzuhalten und Änderungen oder Absagen unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Hauptvertrag (z. B. Kauf- oder Mietvertrag) über ein vom Makler nachgewiesenes Objekt zustande kommt.


4. Terminabsagen und Nichterscheinen

(1) Absagen von Besichtigungs- oder Beratungsterminen müssen mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Terminerfolgen.
(2) Bei Absagen innerhalb von weniger als 12 Stunden oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist der Makler berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € bis 100,00 € zu berechnen.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, sofern dem Makler ein höherer Schaden nachweislich entstanden ist.


5. Maklerprovision / Courtage

(1) Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht gemäß § 652 BGB, sobald durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag) zustande kommt.
(2) Die Höhe der Provision ist im jeweiligen Exposé, auf der Website des Maklers oder in einer individuellen Vereinbarung angegeben und gilt als vereinbart, sobald der Kunde diese Informationen erhalten hat.
(3) Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags fällig und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu entrichten.
(4) Die Provision bleibt auch geschuldet, wenn der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen oder mit einem anderen Vertragspartner zustande kommt, sofern der wirtschaftliche Erfolg dem ursprünglich angestrebten entspricht.


6. Haftung

(1) Der Makler haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Alle Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Eine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernimmt der Makler nicht; Irrtümer bleiben vorbehalten.
(3) Schäden, die dem Makler infolge unzutreffender Kundenangaben, Nichterscheinens oder anderer Pflichtverletzungen entstehen, trägt der Kunde.


7. Datenschutz

(1) Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen.
(2) Weitere Informationen finden sich in der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.


8. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Maklers vereinbart.